YSC

Der Cookie "YSC" wird von YouTube gesetzt und speichert eine eindeutige ID, um Statistiken darüber zu generieren, welche Videos ein Nutzer angesehen hat.

Der "YSC"-Cookie wird von YouTube gesetzt und ist ein eindeutiger Identifikator, der verwendet wird, um Statistiken darüber zu sammeln, welche Videos von YouTube der Nutzer gesehen hat. Dieser Cookie ist mit eingebetteten Videos auf Websites verbunden und wird gelöscht, sobald der Browser geschlossen wird.

Der Wert des Cookies YSC enthält normalerweise eine zufällig generierte User-ID, die verwendet wird, um die Interaktionen des Benutzers auf der Website zu verfolgen, wie z.B. welche Videos angesehen wurden und wie oft sie angesehen wurden. Der Cookie ist temporär und wird gelöscht, wenn der Benutzer den Browser schließt.

Die Verwendung von YSC Cookies ermöglicht es YouTube, Informationen über die Interaktionen der Benutzer mit den eingebetteten Videos zu sammeln, um die Leistung der Videos zu verbessern und personalisierte Empfehlungen zu geben.

Es ist zu beachten, dass YouTube Cookies setzt wenn die Seite, die das Video enthält, besucht wird, und nicht wenn das Video angeschaut wird, deshalb kann es sein, dass der Cookie gesetzt wurde, auch wenn der Benutzer das Video nicht angesehen hat.

In Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es einige Punkte zu beachten:

1 Transparenz: Die Nutzer sollten über die Verwendung des "YSC"-Cookies und dessen Zweck informiert werden. 

2 Einwilligung: Der "YSC"-Cookie sammelt personenbezogene Daten (wie das Betrachtungsverhalten), daher ist grundsätzlich die Einwilligung des Nutzers erforderlich, bevor dieser Cookie gesetzt wird. Einige Gerichtsurteile haben festgestellt, dass die bloße Weiterführung der Navigation auf einer Website nicht als gültige Zustimmung zur Verwendung von Cookies angesehen werden kann.

3 Datenminimierung und Zweckbindung: Es sollte sichergestellt werden, dass nur die für den angegebenen Zweck notwendigen Daten gesammelt werden und dass diese Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Insgesamt, obwohl YouTube (ein Google-Unternehmen) seine eigenen Datenschutzpraktiken hat, liegt es in der Verantwortung des Website-Betreibers, die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten, wenn er YouTube-Videos auf seiner Website einbettet.

Das bedeutet normalerweise, dass die Nutzer über die Verwendung von Cookies informiert werden und dass ihre Zustimmung eingeholt wird, bevor nicht unbedingt erforderliche Cookies gesetzt werden. Einige Websites verwenden daher Lösungen wie Cookie-Banner oder Video-Wrapper, um die Einwilligung der Nutzer einzuholen, bevor YouTube-Videos (und damit auch der "YSC"-Cookie) geladen werden.